Unsere Leistungen
Um Ihnen bestmöglich bei der Bewältigung Ihres Alltages unter die Arme greifen zu können, bieten wir, die Mainlife GbR, eine weite Spannbreite an verschiedensten Dienstleistungen an. Bei der professionellen ambulanten Krankenpflege, die Sie bei uns erhalten, stehen Ihnen kompetente
Fachkräfte mit langjähriger Erfahrung zur Seite. Diese haben es sich zur Aufgabe gemacht, Ihnen optimal dabei zu helfen, ein selbstbestimmtes und
individuelles Leben trotz Einschränkungen zu führen. Dabei ist es uns besonders wichtig, Ihre Wünsche und Vorstellungen zu berücksichtigen.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen wie etwa
- Körperpflege (Baden, Waschen, Duschen, Rasieren, Haut-,Haar- und Nagelpflege, Mund- und Zahnpflege, Kämmen)
- An-/Auskleiden
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Förderung der Bewegungsfähigkeit,
- Aufsuchen und Verlassen des Betts
- Toilettengang
zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
Dazu kommt noch unser Spezialgebiet der Seniorenbetreuung.
• Festangestellte Pflegekräfte
• kleine Pflegeteams
• Pflege und Haushaltsführung aus einer Hand
• Professionelle Unterstützung und Anleitung der Pflegekräfte durch examinierte Pflegefachkräfte
• Ansprechpartner vor Ort
• Versorgungsvertrag: Die von uns erbrachten Leistungen können direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden
Pflegeberatung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten.
Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel beim Kochen oder Reinigen der Wohnung.
Mehr Informationen finden Sie hier.
häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5
Antrag auf Pflegeleistungen
nur mit anerkanntem Pflegegrad
Wer Leistungen der Pflegeversicherung beziehen will, muss zunächst bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad stellen.
Nach Antragstellung kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK; bei gesetzlich Versicherten) bzw. von MEDICPROOF (bei privat Versicherten) zu Besuch, um sich ein Bild über den Zustand des Pflegebedürftigen zu machen. Er entscheidet dabei über die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung über die Zuteilung eines Pflegegrads und die damit verbundene Bewilligung von Pflegeleistungen.
Zusätzlich können Pflegebedürftige auch häusliche
Krankenpflege in Anspruch nehmen – etwa, wenn sie Hilfe bei der Einnahme und korrekten Dosierung von Medikamenten benötigen.
Leistungen SGB V
Häusliche Krankenpflege
Versicherte haben nach § 37 SGB V Anspruch auf häusliche Krankenpflege,
Die häusliche Krankenpflege beinhaltet Grundpflege, Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Den Schwerpunkt
bilden behandlungspflegerische Leistungen. Zur Behandlungspflege gehören Pflegemaßnahmen, die durch bestimmte Erkrankungen erforderlich werden. Sie sind speziell auf den Krankheitszustand des Patienten ausgerichtet und tragen dazu bei, die Krankheit zu heilen bzw. nicht zu verschlimmern. Krankheitsbeschwerden sollen verhindert oder gelindert werden.
Leistungen der Behandlungspflege werden vom Arzt verordnet. Zu ihnen gehören:
Haushaltshilfe
Versicherte haben Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V(Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) und § 10 KVLG 1989 (Zweites Gesetz über die
Krankenversicherung der Landwirte), wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen
nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person diesen nicht weiterführen kann. Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 SGB V kann
beansprucht werden, wenn bei deren Beginn im Haushalt ein Kind lebt, dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe
angewiesen ist.
Darüber hinaus erhalten Versicherte, bei denen keine
Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch) vorliegt, auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten
Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist. Der Anspruch besteht längstens für die Dauer von vier Wochen. Lebt ein Kind im Haushalt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich dieser Anspruch auf längstens 26 Wochen. Der Anspruch auf Haushaltshilfeleistungen zur Versorgung des Kindes
wird durch die Pflegebedürftigkeit des Versicherten nicht ausgeschlossen.
Daneben kann die Satzung der Krankenkasse die Erbringung von Haushaltshilfeleistungen in anderen als den vorgenannten Fällen vorsehen, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist (§ 38 Abs. 2 SGB V).
Weiterhin erhalten versicherte Frauen nach § 24h SGB V Haushaltshilfe, soweit ihnen wegen ihrer Schwangerschaft oder der Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Die Haushaltshilfe umfasst alle entsprechenden Dienstleistungen für die Weiterführung des Haushaltes. Darüber hinaus erstreckt sich diese Hilfe
auf die Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder. Sie kann durch entsprechend qualifizierte Kräfte erbracht werden. Der Antrag auf Haushaltshilfe kann bei der jeweiligen Krankenkasse angefordert werden.
Unser vielseitiges Pflegeangebot beinhaltet daher auch körperbezogene Pflegemaßnahmen, bei welchen die professionellen Pflegerinnen und Pfleger sich fachgerecht um Ihr körperliches Wohlbefinden kümmern, da dieses ein wichtiger Grundbaustein für ein selbstbestimmtes und glückliches Leben ist.
Auch gehört die Betreuung von Seniorinnen und Senioren zu unserem Angebot. Dieses gilt nicht nur für Pflegebedürftige, sondern allgemein für ältere Menschen, die gern Zeit in Gesellschaft verbringen und nicht allein zu Hause sitzen möchten.
Selbstverständlich können Sie sich darauf verlassen, dass wir im Falle von benötigter Hilfe jederzeit an Ihrer Seite sind und Ihnen in jeder Hinsicht zur Verfügung stehen. Die Betreuung kann in gewohnter Umgebung bei Ihnen zu Hause stattfinden. Da es hier in der Regel am schönsten ist, bieten wir des Weiteren auch hauswirtschaftliche Hilfe an, damit das auch in Zukunft so bleibt. Wir sorgen dafür, dass Ihr zu Hause sich in einem optimalen Zustand befindet und erledigen alle anstehenden Arbeiten zufriedenstellend. Es ist uns wichtig, dass Ihr trautes Heim ein Ort ist, an dem Sie sich wohlfühlen und entspannen können.